Blick über verschiedene Monitore auf eine Gruppe der Teilnehmer im Gespräch.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://innovationspreis.nrw und wurde am 02. Mai 2024 aktualisiert.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 11.06.2022 – 23.06.2022 vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.

Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht oder nur teilweise erfüllt und die Inhalte damit nicht barrierefrei.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

Bekannte Einschränkungen

  1. Farben, Kontraste, die nicht im CD stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter  „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den ISO-/DIN-Standards 14289-1 (PDF/UA)

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Bewegung anhalten
  • Kontrastumschalter

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02. Mai 2024 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG als Selbsttest.

Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH

Die Erklärung wurde zuletzt am 02. Mai 2024 überprüft.

Prüfgegenstand
https://innovationspreis.nrw

Prüfer
Heimrich & Hannot GmbH

Prüfzeitraum
01.03.2024 bis 02.04.2024

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.wirtschaft.nrw/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise (Link entsprechend pro Ressort einsetzen).

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Simon Hennchen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 61772 0
E-Mail:

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik